Die digitale Fachlösung für Termine, Verfügbarkeiten, Kommunikation, Meldepflichten und Dokumentation im begleiteten Umgang. Weniger Organisationsaufwand, mehr Zeit für die Familien.
Von der Fallanlage bis zur lückenlosen Dokumentation – ein durchdachtes Werkzeug für den gesamten Ablauf.
Termine planen, importieren und im Kalender behalten – inklusive Kennenlern-Terminen, Turnus und Pufferzeiten vor und nach dem Umgang.
Termine verschieben nur, wenn alle Beteiligten online zustimmen. Zeit, Raum und Fachkraft werden live auf Konflikte geprüft.
Verfügbarkeitsbalken für Beteiligte und Fachkräfte, automatische Erkennung von Doppelbelegungen und Raumkonflikten.
Willkommensmail, Terminänderungen und Absagen – alle Texte frei editierbar, mit eigenen Header-Bildern und Signatur.
Fällige Meldungen nach § 8a SGB VIII immer im Blick – Info-Mails an die zuständigen Ansprechpartner mit einem Klick.
Kurz- und Langberichte mit Fälligkeiten und Erinnerungen – strukturiert nach den Anforderungen der Leistungsvereinbarung.
Geber, Nehmer, Kinder, Jugendämter und Ansprechpartner sauber und nachvollziehbar an einem Ort.
Fachkraft-Vertretung organisieren – mit Zustimmung der Vertretung über einen sicheren Einmal-Link.
Der begleitete Umgang ist gesetzlich verankert. Die wichtigsten Normen im Überblick.
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Der begleitete Umgang setzt dieses Recht unter Schutzrahmenbedingungen um, wenn ein unbegleiteter Kontakt das Kindeswohl gefährden würde.
Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, sofern dies dem Wohl des Kindes dient. Träger des begleiteten Umgangs können auch solche Konstellationen begleiten.
Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Träger der freien Jugendhilfe zur kollegialen Risikoabschätzung und – sofern erforderlich – zur Information des Jugendamts verpflichtet. Lückenlose Dokumentation ist dabei unabdingbar.
Maßgeblicher Maßstab für alle gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen zum Umgang ist stets das Wohl des Kindes. Beobachtungen der Fachkraft im begleiteten Umgang fließen als fachliche Einschätzung in Berichte ans Jugendamt und an das Familiengericht ein.
Träger des begleiteten Umgangs schließen mit dem Jugendamt Vereinbarungen über Leistungsangebot, Qualitätsentwicklung und Entgelt ab. Die Dokumentation im System belegt die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Familiengerichte können den Umgang zeitlich und örtlich einschränken oder ihn von Bedingungen abhängig machen – bis hin zur Anordnung des begleiteten Umgangs. Termine, Berichte und Meldungen werden im System gerichtsfest dokumentiert.
Der Umgangsplaner unterstützt alle gängigen Formen des begleiteten Umgangs – mit fallspezifischer Konfiguration je nach gerichtlicher Auflage und Schutzbedarf.
Die Fachkraft ist während des gesamten Termins anwesend – beobachtend, unterstützend und dokumentierend. Ziel ist der Aufbau oder die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung unter fachlicher Begleitung. Häufigste Form; geeignet bei Hochkonflikt, langer Trennungszeit oder mangelnder Erziehungskompetenz.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen bei konkretem Verbringungs- oder Gefährdungsrisiko: getrennte Zugänge, kein direkter Elternkontakt, strukturierter Ablauf mit Pufferzeiten. Besondere Raumkonfiguration erforderlich; das System weist Raumkonflikte automatisch aus.
Die Fachkraft ist ausschließlich bei der Übergabe des Kindes anwesend. Eignet sich, wenn der direkte Kontakt zwischen den Eltern konfliktbelastet ist, der Umgang selbst aber schutzlos stattfinden kann. Kürzere Einsatzzeiten, höhere Fallzahlen möglich.
Vorbereitende Gespräche vor dem ersten Umgangstermin – zur Klärung von Erwartungen, Regeln und dem gegenseitigen Kennenlernen. Das System legt Kennenlerngespräche als eigenständige Terminart an und verknüpft sie mit dem jeweiligen Fall.
Sechs typische Situationen – und wie der Umgangsplaner Fachkräfte dabei strukturell unterstützt.
Kennenlernen und Absprachen vor dem ersten Umgangstermin – gemeinsam mit allen Beteiligten.
Die Fachkraft begleitet den Termin aktiv – beobachtend, unterstützend und dokumentierend.
Die Übergabe des Kindes findet unter Aufsicht statt; Elternkontakt wird vermieden.
Bei eskalierenden Elternkonflikten schützt der Rahmen das Kind und strukturiert den Ablauf.
Separate Ein- und Ausgänge für Eltern verhindern direkten Kontakt – Teil des beschützten Umgangs.
Pünktlichkeit und klare Zeitstruktur geben Kindern und Beteiligten Orientierung und Sicherheit.
In vier Schritten vom neuen Fall zur lückenlosen Dokumentation und Meldung.
Beteiligte, Jugendamt, Umgangsform und fallspezifische Regeln strukturiert erfassen – inklusive Verbringungsrisiko, Pufferzeiten und Berichtsfristen.
Freie Slots finden, Verfügbarkeiten aller Beteiligten abgleichen, Räume und Fachkraft zuordnen. Konflikte werden vor dem Speichern automatisch erkannt.
Alle Beteiligten erhalten ihre Einladungen und bestätigen oder lehnen Termine online über sichere Einmal-Links ab. Keine telefonische Abstimmung nötig.
Berichte mit Fälligkeit und Erinnerung; Meldepflichten nach § 8a werden automatisch getriggert und per Mail versandt – mit lückenlosem Verlaufsprotokoll.
Fachliche Anforderungen an Träger des begleiteten Umgangs – und wie der Umgangsplaner dabei unterstützt.
Strukturierte Dokumentation entsprechend den Qualitätsempfehlungen des BVKP (Bundesverband Begleiteter Umgang) und der AGJ. Kurz- und Langberichte mit definierten Fälligkeiten und Erinnerungsfunktion.
Ausfall- und Vorkommnismeldungen direkt aus dem System versendbar – mit Zeitstempel, Empfängernachweis und vollständiger Verlaufshistorie. Keine Meldung geht mehr verloren.
Jede Terminänderung, jede Mail und jede Meldung wird mit Zeitstempel und Nutzerreferenz festgehalten. Die Verlaufshistorie ist jederzeit gerichtsfest abrufbar.
Umgangsrhythmus, Dauer, Pufferzeiten, Berichtsfristen und Sicherheitsregeln je Fall frei konfigurierbar. Getrennte Zugänge, Verbringungsgefahr-Flag und fallspezifische Fachkraft-Hinweise.
Jugendamt, Gericht und Eltern erhalten die Informationen, die ihnen zustehen – automatisch, zum richtigen Zeitpunkt und auf dem vereinbarten Weg. Keine Informationslücken, kein ungenutztes Wissen.
Die strukturierte Dokumentation liefert den Nachweis der vereinbarten Leistungen nach § 78a SGB VIII. Berichte, Terminstatistiken und Meldungshistorie sind in Sekunden abrufbar.
Entwickelt für die besonderen Anforderungen sozialer Arbeit im begleiteten Umgang.
Zugriff ausschließlich für angemeldete Fachkräfte. Sensible Falldaten werden nie unverschlüsselt übertragen und sind konsequent vom öffentlichen Bereich getrennt.
Zu- und Absagen laufen online über sichere Links – das spart Rückrufe und Abstimmungsschleifen bei Beteiligten, Eltern und Jugendamt.
Jede Änderung, jede Mail und jede Meldung wird nachvollziehbar festgehalten. Keine handschriftlichen Listen, keine vergessenen Meldungen.
Melden Sie sich an und behalten Sie Termine, Verfügbarkeiten, Berichte und Meldepflichten mühelos im Griff.
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